Stand 04/2021

Campingplatz Hirtenteich GmbH – AGB

1. Zustandekommen des Vertrags

Reservierungen können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Internetformular vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Campingvertrag kommt erst mir der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatz und der Überweisung der Anzahlung gem. Ziff. 3. zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und/oder Stellplatznummer besteht nicht.

2. Entgelt

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus den aktuellen Preislisten des Campingplatzes. Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren.

3. Zahlungsbedingungen

Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig. Diese beträgt 25 % der Übernachtungskosten. Sie ist spätestens 7 Tage vor dem Aufenthalt auf unser Konto bei der Kreissparkasse Ostalb, IBAN DE94 6145 0050 1000 3019 66, BIC OASPDE6A unter Angabe der Buchungsnummer zu zahlen. Der verbleibende Restbetrag ist vor Ort in bar oder per EC-Karte zu begleichen.

Bei fristlosem Verstreichen der Zahlungsfrist wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

4. An- und Abreisezeiten

Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anmeldung ist bereits ab 13.00 Uhr möglich. Bei Anreise nach 18.00 Uhr bitten wir um Benachrichtigung. Dem Campinggast wird bei Anreise eine Schrankenkarte ausgehändigt, die nur für das angemeldete Fahrzeug gültig ist. Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 13.00 Uhr sauber verlassen werden. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. Die vertragsgerechte Räumung ist jedoch Hauptpflicht des Campinggastes. In der Nebensaison kann die Abreise später erfolgen, bedarf aber der vorherigen Zustimmung der Rezeption. Die Schrankenkarten sind bei Abreise wieder abzugeben.

5. Aufenthalt/Besuch

Der Campingplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden. Der Stellplatz darf nur mit einer Campingausrüstung (1 Zelt oder 1 Wohnwagen inkl. 1 Auto oder 1 Wohnmobil) belegt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung der Rezeption und müssen angemeldet werden.

Der Campinggast erkennt für sich und für die von ihm angemeldeten Personen die Platzordnung an. Diese ist Bestandteil des Vertrags. Sie ist vor der Rezeption ausgehängt, im Internet veröffentlicht und kann auf Wunsch übersandt werden.

6. Mängel

Sofern der zugewiesene Stellplatz bzw. sonstige Vertragsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, hat der Campinggast der Campingverwaltung die Mängel am Feststellungstag, spätestens aber am darauf folgenden Tag anzuzeigen.

7. Haftung

Der Gast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Schäden die während des Aufenthaltes durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen. Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Campingplatz die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Campingplatzes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Der Campingplatz weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z. B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können.

8. Umbuchung/Rücktritt

Umbuchungen wirksamer Verträge sind ohne rechtsverbindlichen Anspruch des Gastes grundsätzlich möglich. Sie werden mit schriftlicher Bestätigung des Campingplatzes wirksam. Bis 28 Tage vor Anreise ist die Umbuchung unentgeltlich. Ab dem 27. Tag vor Anreise entstehen Kosten entsprechend den nachfolgenden Kündigungsbestimmungen. Der Campinggast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, kann der Campingplatz die nachfolgenden Rücktrittskosten verlangen, bei deren Berechnung die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistung sowie ersparte Aufwendungen berücksichtigt sind:

  • Rücktritt bis 28 Tage vor Anreise: Stornierungskosten i. H. v. 10 % der Übernachtungskosten.
  • Rücktritt 27–15 Tage vor Anreise: Stornierungskosten i. H. v. 15 % der Übernachtungskosten.
  • Rücktritt 14–1 Tag(e) vor Anreise: Stornierungskosten i. H. v. 25 % der Übernachtungskosten.

Bei Nichtanreise ohne Kündigungserklärung, verspäteter Anreise, Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist das vertragliche Entgelt für eine Dauer von bis zu 2 Tagen in voller Höhe und für jeden weiteren Tag in Höhe von 50% zu zahlen. Sowohl für diese Fälle als auch für den Fall einer Kündigungserklärung vor Reiseantritt steht dem Campinggast der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. In jeden Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Bei Nichtinanspruchnahme des Stellplatzes durch den Campinggast ohne Abstimmung mit dem Campingplatz, besteht für diesen die Möglichkeit, sich anderweitig um die Vermietung zu bemühen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Etwaige Zahlungsansprüche des Vermieters bleiben unter Berücksichtigung o. g. Vereinbarungen unberührt. Der Campinggast verzichtet jedoch auf seine ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Campingplatz, wenn er diese nicht bis zum Folgetag der Anreise 11.00 Uhr zumindest telefonisch dem Vermieter anzeigt und geltend macht.

9. Streitbeilegung

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Sonstige Vereinbarungen

Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Campingplatz verwendet wird, ist hiermit das Unternehmen Campingplatz Hirtenteich GmbH in Lauterburg gemeint.

Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.